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GESETZLICHE BESTIMMUNGEN

Die gesetzlichen Bestimmungen zum Segeln sind von Land zu Land unterschiedlich.

FRAGEÖSTERREICHDEUTSCHLANDSCHWEIZ 
MindestalterDie Altersgrenze zumFühren eines Segelbootes ist 14. Jahre und 12. Jahre wenn jede Person an Bord eine Rettungsweste trägt.Mindestalter 14 JahreBis 15 m2- frei
ab 15 m2 - Mindestalter 14 Jahre
Welche Scheine sind notwendig?In Österreich ist gesetzlich  kein Segelschein vorgeschrieben. Trotzdem ist es empfehlenswert einen Segelschein zu machen, da er zum Mieten von Segelbooten und als Befähigungsnachweis bei Unfällen sinnvoll  ist.Ab einer Segelfläche von 12 m2 ist der Führerschein A des Deutschen Segler-Verbandes vorgeschrieben. Auf bestimmten Binnenschiffahrtstrassen in Berlin und Brandenburg muß man zum Segeln von Booten mit mehr als 3 m2 Segelfläche den"Sportbootführerschein Binnen" besitzen.Ab einer Segelfäche von 15 m2 ist der Segelschein Kategorie D notwendig. 
Anmeldung (Zulassung) d. BootesSegelboote benötigen keine AnmeldungBei DSV oder ADAC empfohlenBei den Schiffahrtskontrollen der Kantone
Wo darf man segeln? Auf allen Seen und Was serstraßen. Ausnahmen sind durch Verbotstafeln gekennzeichnet.Auf allen Seen, Talsperren und Binnenwasserstraßen. Sonderregelungen am Bodensee, bayrische Gewässer und Berliner Gewässer.Auf allen Seen und Wasserstraßen. Ausnahmen sind durch Verbotstafeln gekennzeichnet.
SonderbestimmungenBodensee: Auf dem Bodensee ist das Befahren bis 12 m2 Segelfläche frei, ab 12 m2 ist das Bodenseeschifferpatent Kategorie D erforderlich. Alle Boote über 2,5 m müssen registriert werden (egal, ob mit oder ohne Motor).


Nachtfahrten: Segelboote müssen bei Nacht u. schlechter Sicht ein weißes Rundumlicht führen.